ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen der Firma Karriere-Padel
Sven Breuer
Wilhelm-Maubach-Str. 19
41068 Mönchengladbach
+49 (0)176 10103344
info@karriere-padel.de
Steuernummer121/5047/5765
1.Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Karriere-Padel - nachstehend Dienstleister genannt - mit seinem Vertragspartner - nachstehend Auftraggeber - genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2.Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
3.Begriffsbestimmungen des Vertrages
3.1Der Dienstleister ist der Veranstalter des Karriere-Padel.
3.2Auftraggeber ist die juristische und/oder natürliche Person, die als potenzieller Arbeitgeber und/oder Ausbilder an einem "Karriere-Padel" teilnimmt, der vom Dienstleister veranstaltet wird.
3.1Vertragsschluss ist der Tag, an dem sich die Parteien auf die Teilnahme am Karriere-Padel einigen, sofern der Dienstleister die Einigung mindestens in Textform bestätigt.
3.2Karriere-Padel ist eine Veranstaltung, die der Vernetzung von potenziellen Arbeitnehmern und/oder Auszubildenden mit potenziellen Arbeitgebern und/oder Ausbildern dient. Der Karriere Kick wird vom Dienstleister organisiert.
3.3Netzwerkabend ist eine Veranstaltung, die zeitlich vor dem Karriere-Padel stattfindet. Hier kann der Auftraggeber anwesend sein, soweit dies vereinbart ist.
4.Vertragsdauer
4.1Der Vertrag beginnt, sobald die Parteien sich mindestens in Textform über die Beteiligung am Karriere-Padel geeinigt haben, spätestens mit Eingang der Anmeldebestätigung.
4.2Der Vertrag endet erst mit Ende der Veranstaltung Karriere-Padel. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
4.3Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
-der Auftraggeber mit der fälligen Anzahlung, oder der fälligen Restzahlung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
-der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5.Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber gebuchten Paket.
5.2Der Dienstleister ermöglicht dem teilnehmenden Auftraggeber das Aufstellen eines Messestandes am Veranstaltungsort. Auf der Gesamtfläche höchstens ein Stehtisch, zwei Hocker und zwei Roll-Ups aufgestellt werden, sofern im Angebot nicht anders besprochen. Über den räumlichen Umfang des Messestandes einigen sich die Parteien in einem Angebot, das der Auftraggeber annimmt.
5.3Für den Fall, dass ein Karriere-Padel aus Gründen höherer Gewalt oder anderen Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, ausfällt, darf er die Veranstaltung verschieben, jedoch nicht auf einen Zeitpunkt, der nach mehr als sechs Monate nach Wegfall des Hindernisses liegt. Sofern die Terminverschiebung dem Auftraggeber aus Gründen, die er darzulegen und/oder zu beweisen hat, nicht zumutbar ist, informiert er den Dienstleister unverzüglich nach Zugang der Terminverschiebungsnachricht. Kann der Dienstleister keinen Alternativtermin mitteilen, der für den Teilnehmer zumutbar ist, steht dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zur Seite.
5.4Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Veranstaltungsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6.Preise und Zahlungsbedingungen
6.1Die Gesamtvergütung ist abhängig vom jeweilig gebuchten Paket. Eine Anzahlung in Höhe von 50% ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor dem Karriere-Padel fällig.
6.2Sämtliche Zahlbeträge sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
7.Haftung
7.1Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.Film- und Tonaufnahmen
Bitte beachten Sie, dass während des Karriere-Padel Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Es ist daher möglich, dass Aufnahmen von Ihnen angefertigt werden, die im Rahmen der Eventberichterstattung eingebunden werden. Mit der Teilnahme an unseren Events erklären Sie sich gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhGmit Film- und Tonaufnahmen Ihrer Person sowie deren Ausstrahlung im Rahmen der Eventberichterstattung einverstanden und übertragen Karriere-Padel zur ausschließlichen, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten, beliebig häufigen Nutzung sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion der Eventberichterstattung bei Ihnen bereits entstandenen und entstehenden bzw. von Ihnen
erworbenen und noch zu erwerbenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte, die Karriere-Padel zum Zwecke der umfassenden Auswertung auf allen Plattformen von Karriere-Padel (Online inkl. Social Media-Accounts auf Drittplattformen, Audio, Print) benötigt. Dies umfasst insbesondere: Sende-, Bearbeitungs-, Klammerteil-, Abruf-, Tonträger-, Druckneben-, Bewerbungs-, Archivierungs-, und Vervielfältigungsrechte sowie das Recht zur Übertragung vorgenannter Rechte auf Dritte.
9.Änderung der AGB
AGB-Änderungen werden nur wirksam, wenn diese dem Mitglied vorher schriftlich per Brief oder E-Mail mitgeteilt wurden. Dabei ist eine angemessene Frist bis zum wirksam werden der AGB-Änderungen einzuhalten. Sofern das Mitglied nicht widerspricht oder kündigt, wird sein Verhalten als Zustimmung zu den neuen AGB gewertet.
10.Salvatorische Klausel
10.1Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages unwirksam oder unvollständig sein, so wird von der Unwirksamkeit der einzelnen Vereinbarungen die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
10.2Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrags unwirksam sein, so tritt – sofern gesetzlich zulässig – an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem Willen der Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinne und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
11.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Verfahrenssprache ist deutsch. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: August 2025